Flaggenstaatenkontrollen

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Collage Flaggenstaatenkontrolle

Die Aufgaben von Flaggenstaaten werden durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) festgelegt.

Hierin wird bestimmt, dass jeder Flaggenstaat gegenüber den seine Flagge führenden Schiffen, seine Hoheitsgewalt sowie Kontrollen in verwaltungsmäßigen, technischen und sozialen Angelegenheiten auszuführen hat.

 

Dies bedeutet, dass jeder Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass die in seinem Register eingetragenen Schiffe sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit auf See erfüllen.

Unter anderem beziehen sich diese Maßnahmen auf den Bau, die Ausrüstung sowie die Seetüchtigkeit der Schiffe aber auch auf eine ausreichende Bemannung und die Arbeitsbedingungen der Mannschaft an Bord.

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Durch diese Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass sich sämtliche Ausrüstung, die für eine sichere Fahrt des Schiffes notwendig ist, an Bord befindet.
Des Weiteren soll eine geeignete Befähigung der Kapitäne und Offiziere im Hinblick auf Typ und Größe des Schiffes gewährleistet werden. Dienstränge in Schlüsselpositionen müssen ferner ihre Kenntnis über sämtliche zur Anwendung kommender Vorschriften nachweisen.

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Durch die Einführung der Maritime Labour Convention (MLC2006) sind die Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen stark in den Fokus gerückt worden.
Auch hier haben die Flaggenstaaten für eine Einhaltung dieser Standards zu sorgen.

Diese Kontrollen finden je nach Staat und Schiffstyp zumeist jährlich statt, sowie vor Aufnahme eines Schiffes in das Flaggenregister. Ferner hat der Flaggenstaat Untersuchungen einzuleiten, sobald ein seine Flagge führendes Schiff an einem Unfall mit schweren Verletzungen eines Menschen oder schweren Schäden an Schiff oder Umwelt beteiligt ist.

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Für die Besichtigungen werden zumeist Klassifikationsgesellschaften sowie unabhängige nautische oder technische Inspektoren beauftragt.
Bei den Qualifikationen der Besichtiger hat jeder Flaggenstaat seine eigenen Vorgaben. Generell gilt jedoch, dass diese über theoretische und praktische Kenntnisse in Bezug auf Schiffe und ihren Betrieb sowie über die Bestimmungen der einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften verfügen müssen und über diese Kenntnisse Nachweise, meist in Form von Patenten und geleisteter Seefahrtszeit, zu erbringen haben.

Sachverständige der Firma Alberts & Fabel sind berechtigt Flaggenstaatsinspektionen für Barbados, St. Vincent & die Grenadinen sowie Jamaika durchzuführen.

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Alberts & Fabel GmbH & Co. KG | Ingenieure • Sachverständige • Havariekommissare • Marine & Cargo Surveyor Hamburg, Bremen, Brake, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Ruhrgebiet, Rostock, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam

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